Metadaten – Inhalte

Datenbanken, die in prometheus eingebunden sind bzw. werden, sollten folgende Metadatenkonventionen einhalten.
Gemäß der Maxime von prometheus, ein breites Spektrum von Metadaten zu unterstützen, ist nur ein sehr begrenzter Bereich von Informationen obligatorisch für die Einbindung (s. Obligatorische Metadaten).

Die Erfassung und der Export weiterer Informationen zu Objekten sind zu empfehlen, die direkt über die Detailsuche von prometheus recherchierbar sind und ein adäquates Auffinden kulturwissenschaftlich relevanter Objekte in einer Datenbank ermöglichen (s. Fakultative Metadaten).

prometheus kann beliebige weitere Informationen zu den Objekten verarbeiten und sie für die Volltextsuche indexieren. Zusammen mit der ersten Zoomstufe eines Bildes werden immer grundsätzlich alle Daten angezeigt, die zum Bild in prometheus vorliegen (s. Optionale Metadaten).

Obligatorische Metadaten (“Muss-Felder”)

Datenbanken, die in prometheus integriert sind, müssen zu jedem Bild mindestens folgende Informationen bereithalten:

Titel

Eine vom Hersteller vorgegebene, allgemein anerkannte oder beschreibende Bezeichnung, die zur Identifizierung des Objekts dient.

Bildnachweis

Quelle eines Bildes. Hier muss vor allem bei Scans die jeweilige Quelle, z.B. als Literaturhinweis mit Verfasser, Titel, Ort, Jahr und Seite, genannt werden

Bildrecht

Die Bildrechte werden in das Recht am Kunstwerk und das Recht an der Fotografie getrennt. Zum einen ist hier der Urheber des Werks zu nennen, zum anderen der Urheber der Reproduktion, sollten in den Fällen noch rechtliche Ansprüche existieren. Wird der Urheber des Werkes von der VG Bild-Kunst vertreten, findet innerhalb von prometheus ein automatischer Abgleich mit dem angegebenen Künstlernamen (s. Fakultative Metadaten) statt. Ist der Urheber des Werks nicht ohne größeren Aufwand zu eruieren (z.B. bei Scans aus Buchvorlagen), sollte zumindest Verlag, Institution oder Verwertungsgesellschaft genannt werden. Bei (instituts-)eigenen Dias als Vorlage oder nicht mehr nachvollziehbaren Urheberrechtsverhältnissen ist in der Regel die jeweilige Institution bzw. der Aufbewahrungsort der Vorlagen anzugeben. Ebenso ist der Urheber der Reproduktion zu nennen. Sollten Sie nicht wissen, wer der Fotograf Ihres Objekts ist, geben Sie bitte den Bildnachweis an. Die Information zum Bildnachweis können Sie auch zusätzlich zur Nennung des Fotografen zur Verfügung stellen. Mindestens eine Angabe zum Verwertungsrecht an der Reproduktion muss jedoch von Ihnen gemacht werden. Sollten Sie selbst die Fotografie des Werks erstellt haben, können Sie z. B. mit Hilfe einer CC-Lizenz die Weiterverwendung einer Reproduktion durch Dritte regeln.

Bildidentifikationsvermerk

Der eindeutige Identifikationsvermerk eines Bildes, auf das sich die angegebenen Metadaten beziehen. In der Regel sind hier eindeutige Dateinamen (oder Namenteile) oder Pfade anzugeben (z.B. “image_123.jpg”, “123” “archiv/image_123”)

Fakultative Metadaten (“Soll-Felder”)

Folgende Felder sollten ebenfalls enthalten sein, sind aber für die Zusammenarbeit mit prometheus nicht zwingend erforderlich:

KünstlerIn

Name, Vorname (und weitere Namen) des Herstellers bzw. der Hersteller eines Objekts. Die Angabe der Namen sollte in der angegebenen Reihenfolge durch Komma getrennt oder in getrennten Feldern erfolgen, mehrere Personen können durch Semikolon getrennt angegeben werden oder ebenfalls in getrennten Feldern erfolgen (s. Obligatorische Metadaten #Bildnachweis).

Standort

Bezeichnet den jetzigen Standort eines Objekts und besteht aus den drei Einheiten Stadt, Institution (Museum, Kirche, Gebäude u.ä.) und ggf. Inventarnummer. Diese drei Faktoren werden entweder in drei Feldern oder in einem Feld durch ein eindeutiges Zeichen (z.B. Komma) getrennt angegeben. Angaben wie z.B. “verschollen” sind ebenfalls in diesem Feld festzuhalten.

Fundort

Ursprünglicher Standort, Herstellungsort oder Fundort eines Objekts. Die Angaben sollten analog zum “Standort” (s.o.) strukturiert sein.

Datierung

Zeitliche Bestimmung des Herstellungszeitraums des Objekts. Günstig ist die Angabe einer Zahl oder zweier durch “-” getrennte Jahreszahlen, die als Zeitintervall verstanden werden; textuelle Eingaben (z.B. Anfang 18. Jh.) sollten von der jeweiligen Datenbank in numerische Angaben übersetzt werden.

Material

Materialien, aus denen das Objekt hergestellt ist. Hier kann auch die “Technik” nach kulturhistorischen Konventionen angegeben werden (z.B. “Öl auf Leinwand”).

Gattung

Bezeichnung für die “Gattung” eines Objekts. Gattungsbezeichnungen können durch einen oder mehrere voneinander getrennte Begriffe spezifiziert werden (z.B. “Skulptur”, “Architektur”, “Malerei”, “Zeichnung” oder “Zeichnung/Grundriss; Architektur/Grundriss”; “Skulptur/Kapitell”).

Optionale Metadaten (“Kann-Felder”)

Zu jedem Objekt können beliebige weitere Metadaten eingebunden werden. Optionale Metadaten werden im Volltextindex erfasst. Sie können über die Volltextsuche recherchiert und mit der ersten Vergrößerung angezeigt werden. Hierzu gehören z.B. Beschreibung, Maße, Untertitel, Schlagwörter etc.