Publikationsgenehmigungen

Für Präsentationen bei Vorträgen, Referaten oder für die Unterrichtsvorbereitung können die Abbildungen im Bildarchiv frei verwendet werden. Wenn Sie Bilder, die Sie in prometheus gefunden haben, publizieren wollen, entweder in einer gedruckten Fassung oder in einem digitalen Format, gibt es dazu jeweils direkt am Bild (links) einen Link (§) zum Bildrecht des gewählten Bildes. Meist erhalten Sie dort die folgende Information:
„Die Publikationsgenehmigung für dieses Bild kann nicht direkt über prometheus eingeholt werden. Bitte folgen Sie den untenstehenden Anweisungen, um die Publikationsrechte zu klären.“
Diese Informationen betreffen die Bildrechte am Werk (1.a.) und am Foto (1.b.), den Bildnachweis (2.) und die Datenbank (3.).
prometheus selbst besitzt keine Bildrechte und kann daher auch keine Publikationsgenehmigung erteilen. Bei einigen Bildern haben Sie aber die Möglichkeit, die Publikationsgenehmigung über prometheus beziehungsweise über eine direkte Verlinkung einzuholen, und zwar wenn Sie ein Sternchen an diesem Icon (§*) sehen, beispielsweise bei Abbildungen der Bildagentur für Kunst, Kultur und Geschichte, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Berlin. Sie können jeweils Angaben zu Ihrer Publikation machen, die dann direkt an den jeweiligen Bildgeber und Rechteinhaber verschickt werden.
Bei den 19 eingebundenen Open Access Datenbanken finden Sie in den Metadaten unter „Bildrecht“ häufig einen Hinweis auf die Lizenz (z.B. Public Domain) und teilweise auch den direkten Link zu den Erläuterungen der jeweiligen (CC-)Lizenz.