Urheberrecht, Bildrecht, Lizenzen
Es ist etwas kompliziert, die Sache mit den Bildrechten oder auch die Sache mit der Publikation von digitalem kulturellem Erbe. Eine komprimierte Rechtsfibel stellt dazu aktuell das Forschungs- und Kompetenzzentrum Digitalisierung Berlin (digiS) zur Verfügung. Diese Handreichung von Paul Klimpel beginnt beim Urheberrecht, der Gemeinfreiheit und der Übertragung von Nutzungsrechten, nennt konkrete Fälle und gesetzliche Erlaubnisse (Schranken) wie etwa das Zitatrecht und bietet im Anhang ein ausführliches Glossar von A wie Aggregatoren über F wie Freie Lizenzen bis Z wie Zweckübertragungslehre.
In prometheus bieten wir Ihnen jeweils direkt am Bild (s. linke Iconleiste) einen Link (s. Icon §) zum Bildrecht des gewählten Bildes: „Urheberrechts- und Publikationsinformationen für Bilder“. Meist erhalten Sie dort die folgende Information: „Die Publikationsgenehmigung für dieses Bild kann nicht direkt über prometheus eingeholt werden. Bitte folgen Sie den untenstehenden Anweisungen, um die Publikationsrechte zu klären.“
Diese Informationen betreffen die Bildrechte am Werk (1.a.) und am Foto (1.b.), den Bildnachweis (2.) und die Datenbank (3.).
Bei einigen Bildern haben Sie die Möglichkeit, die Publikationsgenehmigung über eine direkte Verlinkung einzuholen, und zwar wenn Sie ein Sternchen an diesem Icon sehen (s. Icon §*), beispielsweise bei Abbildungen der Bildagentur für Kunst, Kultur und Geschichte, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Berlin. Dort können Sie Angaben zu Ihrer Publikation machen, die dann direkt an den jeweiligen Bildgeber und Rechteinhaber verschickt werden.
Mehrere der eingebundenen Datenbanken beziehungsweise deren Abbildungen haben häufig in den Metadaten unter „Bildrecht“ einen Hinweis auf die Lizenz (z.B. Public Domain) und teilweise auch den direkten Link zu den Erläuterungen der jeweiligen (CC-)Lizenz, etwa die Rijksmuseum Collection, Amsterdam oder die Bilddatenbanken des Statens Museum for Kunst (SMK) und des Metropolitan Museum of Art.