Rechte der Fotografen über VG Bild-Kunst lizenziert

Darauf haben wir gewartet: Der bereits bestehende Vertrag mit der VG Bild-Kunst konnte nun um die Zugänglichmachung der Fotografien der Werke der bildenden Kunst (“Lichtbilder”) und ihre Verwendung im Kontext von Forschung und Lehre erweitert werden. Das sind doch gute Neuigkeiten! Bislang konnten nämlich nur die Online-Rechte der Kunstwerke lizenziert werden, nun gilt das auch für die Fotografenrechte. Natürlich gilt dies nur für die Verwendung der Bilder bei prometheus und in Verbindung von Lehre und Forschung. Für eine darüber hinausgehende Verwendung der Bilder (Publikation, öffentliche Zugänglichmachung etc.) müssen Sie natürlich weiterhin eine Genehmigung bei den Fotografen oder zuständigen Institutionen (z.B. Bildarchiven, Verlagen, VG Bild-Kunst) einholen. Nähere Informationen zum Bildrecht und zur Verwendung in prometheus finden Sie unter Rechtliches.

Und der Clou ist: Die Nutzungsrechte gelten ab sofort auch für alle Institutionen, deren Datenbanken in prometheus eingebunden sind. Sie dürfen nun auch ihren Bestand innerhalb ihrer Institution den Lehrenden und Studierenden zugänglich machen, soweit dieser Zugang durch ein Passwort geschützt ist. prometheus schafft damit endgültig Rechtssicherheit nicht nur für die Nutzer des Bildarchivs, sondern auch für die Partnerinstitutionen, die ihre Bilder in prometheus allen zur Verfügung stellen.