Fotografien von gemeinfreien Werken

Ende Mai hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen, die damit zum 7. Juni 2021 in Kraft tritt. Etwas später, zum 1. August 2021, tritt das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz in Kraft.
Die Information zum Bildrecht und zur Verwendung der Bilder in prometheus ist jetzt auf unserer Website dementsprechend aktualisiert. Sie finden zum Beispiel im Abschnitt (b) „Verwertungsrechte am Foto“ den Hinweis, dass nach § 68 UrhG die Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke nicht mehr durch verwandte Schutzrechte geschützt ist. Gemeinfrei bleibt gemeinfrei.